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Warmwasser-Handwaschbecken wie in der Lebensmittelhygieneverordnung gefordert! Für Outdoorgastronomie- sog. ortsverändeliche Betriebsstätten |
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Es müssen geeignete Vorrichtungen zur Gewährleistung einer angemessenen Personalhygiene zur Verfügung stehen, insbesondere leicht erreichbare Handwaschbecken...(LMHV Kap. 3) |
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Bei Sraßen- und Volksfesten, Vereins-, Hof- und Grillfesten, beim Outdoor-Catering in Biergärten, Wurst-, Kebab- und Pommes-Buden ist die LMVH
Teil der Gestattung, d.h. ein Becken mit Warmwasser darf nicht fehlen! |
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Die Variante mit Wasservorratskanister und Auffangbehälter (Pumpe) ist kein Problem. Die Schraubfüße kann man, falls nötig, entfernen und durch Bockrollen oder Lenk-Stop-Rollen
ersetzen. Die Lieferung, ohne Rückwand, Seifen- und Papierhalter ist möglich. Auch mit elektronischer, berührungslos arbeitender Sensoramatur für ortsfeste Betriebe. |
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nähere Infos? Rufen sie bei uns an: 07267/1212 oder per Fax: 8548 |
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